Grundlagen

Stiftungsarten & Voraussetzungen

Welche Form passt zu Ihrem Vorhaben, und was braucht eine Stiftungsgründung grundsätzlich?

Zum Einstieg

Was ist eine Stiftung überhaupt?

Eine Stiftung ist eine rechtlich verselbstständigte Vermögensmasse, die dauerhaft einem vom Stifter festgelegten Zweck dient. Das klingt zunächst trocken, hat aber eine entscheidende Konsequenz: Eine Stiftung gehört niemandem, nicht Ihnen, nicht Ihren Erben, nicht Dritten. Sie gehört sich selbst.

Anders als bei einer GmbH oder einem Verein gibt es keine Gesellschafter und keine Mitglieder, die über das Vermögen verfügen können. Ein Stiftungsvorstand, bei einer Familienstiftung oft der Stifter selbst, führt die Stiftung nach den Regeln, die einmal in der Satzung festgelegt wurden. Genau das macht eine Stiftung zu einem so dauerhaften Instrument: Ihr Wille bleibt bestehen, auch wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden.

Zwei Grundformen

Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung

Die Familienstiftung

Sie haben nicht nur Vermögen aufgebaut, sondern eine Familie geprägt, mit Werten, mit Erwartungen, mit dem Wunsch, dass die nächste Generation fortführt, was Ihnen wichtig war. Eine Familienstiftung gibt diesem Wunsch eine rechtliche Form: Ihre Regeln gelten weiter, auch wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Privatnützig: für Familie, Vermögen und Nachfolge. Typisch ist die dauerhafte Bündelung von Vermögen zugunsten bestimmter Familienmitglieder.

  • Versorgung: Begünstigte Familienmitglieder können nach Satzungsregeln unterstützt werden.
  • Bündelung: Immobilien, Kapital oder Unternehmensanteile bleiben in einer einheitlichen Struktur.
  • Nachfolge: Die Weitergabe folgt einem dauerhaft festgelegten Regelwerk statt dem Zufall des Erbfalls.

Die gemeinnützige Stiftung

Vielleicht ist Ihnen wichtiger, dass etwas bleibt, das über Ihr eigenes Leben hinauswirkt. Eine gemeinnützige Stiftung ist auf steuerbegünstigte Zwecke ausgerichtet, entscheidend ist, dass die Tätigkeit selbstlos der Allgemeinheit dient, nicht einem festen, abgeschlossenen Personenkreis.

Gemeinnützig: für Alleinstehende oder Vermögende, die neben ihren Angehörigen auch einen guten Zweck fördern möchten, oder für Unternehmer, die ihr Unternehmen ganz der Gemeinnützigkeit widmen wollen.

  • Häufig gewählte Zwecke: Bildung, Wissenschaft, Jugend- und Altenhilfe
  • Ebenso verbreitet: Kunst und Kultur, Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitswesen
  • Aktuell 27 gesetzlich anerkannte gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO), ergänzt um mildtätige und kirchliche Zwecke als eigene Kategorien

Grundvoraussetzungen

Was eine Stiftungsgründung braucht

Eine Stiftung braucht Vermögen, einen tragfähigen Zweck, geeignete Erträge und klar geregelte Begünstigte.

Ausreichendes Vermögen

Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Mindesthöhe gibt es nicht. Allerdings haben einzelne Bundesländer für sich eigene Mindesthöhen definiert. Unabhängig von der genauen Zahl gilt immer: Das Vermögen muss ausreichen, um den Stiftungszweck dauerhaft und nachhaltig zu erfüllen.

Geeignete Vermögenswerte

Möglich sind unter anderem Unternehmensbeteiligungen, GmbH-Anteile, Barvermögen, Wertpapiere oder Immobilien. Entscheidend ist die Fähigkeit, Erträge zu erwirtschaften.

Begünstigte und Zweck

Gerade bei Familienstiftungen müssen Begünstigte und klare Regeln vorgesehen sein. Eine Stiftung ausschließlich zugunsten des Stifters selbst ist nicht genehmigungsfähig.

Behördliche Prüfung

Manchmal braucht es nur ein Gespräch, um Klarheit zu gewinnen. Das Erstgespräch ist genau dafür da, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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