Ihr Weg zur eigenen Stiftung

Von der ersten Idee bis zur anerkannten Stiftung

Zwei klar getrennte Abschnitte: Erst klären wir gemeinsam, ob eine Stiftung überhaupt Sinn macht. Erst danach beginnt die eigentliche Gründung.

Teil 1

Bis zur Entscheidung

Manchmal braucht es nur ein Gespräch, um Klarheit zu gewinnen. Das Erstgespräch ist genau dafür da, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Erstgespräch

Kennenlernen und erste Einschätzung. Das Gespräch dauert maximal 30 Minuten und ist kostenfrei.

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Ziele klären

Was soll mit Ihrem Vermögen, Unternehmen oder Lebenswerk langfristig geschehen?

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Eignung prüfen

Wir prüfen, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und ordnen die gewünschte Wirkung grob ein, macht eine Stiftung in Ihrem Fall überhaupt Sinn?

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Auftrag

Passt es für Sie, entscheiden Sie sich für die Beauftragung. Ab hier beginnt die eigentliche Gründung.

Teil 2, ab dem Auftrag

Die Gründung in 7 Phasen

Sobald Sie sich entschieden haben, übernimmt VermächtnisWerk die fachliche Steuerung, koordiniert mit einem für Ihr Vorhaben passenden Kooperationsanwalt.

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Aufnahme und Strukturierung der Ausgangssituation

In einem ausführlichen Termin von ca. 1,5 bis 2 Stunden wird Ihre persönliche, familiäre und wirtschaftliche Situation vollständig aufgenommen, von der gewünschten Stiftungsart bis zum vorgesehenen Stiftungsvermögen.

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Mandantenportal & Kooperationsanwalt

Sie erhalten Zugang zu unserem Mandantenportal mit Mustern und Praxiswissen. Parallel binden wir einen für Ihr Vorhaben passenden, spezialisierten Kooperationsanwalt ein.

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Konzeption & Gründungsunterlagen

Gemeinsam mit dem Kooperationsanwalt entsteht Ihre individuelle Stiftungsstruktur, inklusive Satzung, Stiftungsgeschäft und Tragfähigkeitsplanung.

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Besprechung & Freigabe

Wir besprechen Satzung und Stiftungsgeschäft gemeinsam mit Ihnen, klären offene Fragen und passen bei Bedarf an, bis zu Ihrer Freigabe.

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Fertigstellung & Einreichung

Die finalen Gründungsunterlagen werden erstellt, von Ihnen unterschrieben und nach Prüfung bei der zuständigen Stiftungsbehörde eingereicht.

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Begleitung des Anerkennungsverfahrens

Wir und der Kooperationsanwalt begleiten das Verfahren, klären behördliche Rückfragen und halten Sie über den Stand auf dem Laufenden.

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Anerkennung & Übergabe

Nach der Anerkennung Ihrer Stiftung besprechen wir im Abschlussgespräch die ersten Aufgaben als Stiftungsvorstand.

Bereit für den ersten Schritt?

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich, der Beginn einer sorgfältigen Vorprüfung Ihrer Situation.

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